Futsalinsider haben es in ihrer Vorfreude auf die Deutsche Futsal-Meisterschaft 2017 bereits mitbekommen: in diesem Jahr haben der SSV Jahn Regensburg und der VFL 05 Hohenstein-Ernstthal voraussichtlich zahlreiche Nicht-EU-Spieler in ihrem Kader. Wer die Wettbewerbe auf Regionalebene verfolgt hat, konnte sehen, dass praktisch 3/4 der Kader dieser Teams aus Nicht-EU-Spielern besteht. Dabei weist der SSV Jahn Regensburg mittlerweile insgesamt 7 bzw. 8 brasilianische Futsal-Spieler auf, während der VFL 05 Hohenstein-Ernstthal neuerdings bis zu zwei 4er Blocks (+ Torwart) aus osteuropäischen Futsalspielern (u.a. aus der Ukraine) auflaufen lässt. Beide Mannschaften scheinen ihre Nicht-EU-Spieler auch für die anstehende Deutsche Futsal-Meisterschaft 2017 einsetzen zu wollen.
Schnell stellt sich die Frage, ob dies einfach so erlaubt ist, denn aus dem Fußball ist bekannt, dass maximal drei Nicht-EU-Spieler im Kader stehen dürfen. Wir versuchen uns mit diesem Artikel einer diesbezüglichen Antwort zu nähern.
Regelungen nach den aktuellen DFB Statuten
In den Durchführungsbestimmungen der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 findet man unter § 85 “Spielberechtigung” zur Begrenzung des Einsatzes von Spielern aus Nicht-EU-Ländern keine Informationen. Welche weitere Ordnung könnte also eine Nicht-EU-Spieler-Regelung beinhalten? Im § 82 “Grundsatz” wird vorausgesetzt: “Soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Futsal-Spielregeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen des DFB gespielt.” Durch diese “Randnotiz” wird demnach eine direkte Verbindung zur vorherrschenden DFB-Spielordnung deutlich. Ferner sind die Durchführungsbestimmungen der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 ganz offiziell mit dem Titel “Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung” versehen. Im Ergebnis steht daher, dass die DFB-Spielordnung die primäre Grundlage für die Spiele der deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 bildet.
Werfen wir daher nun einen Blick auf die DFB-Spielordnung. Dort sind laut § 10 und § 12a maximal 3 Spieler bzw. 1/6 des Kaders aus dem Nicht-EU-Ausland einsatzberechtigt. Hierbei wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die DFB-Spielordnung auf Meisterschafts- und DFB-Pokalspiele einer Mannschaft der 3. Liga bezieht. Auf den ersten Blick scheint somit klar zu sein, dass Nicht-EU-Spieler unbegrenzt bei der Deutschen Futsal-Meisterschaft eingesetzt werden dürfen.
Scheint ist hier jedoch juristisch gesehen das entscheidende Wort, denn schaut man sich die Details genauer an, entsteht leicht Unsicherheit. Nach Konsultation eines Sportjuristen wurde festgehalten, dass die in den Durchführungsbestimmungen unter § 82 vorgesehenen Abweichungen zu den Ordnungen des DFB im dafür zuständigen § 85 nicht benannt und somit eine diesbezügliche Abweichung nicht vorgesehen ist. Somit herrscht eine juristische Handhabung im Sinne des § 10 und § 12a der DFB-Spielordnung vor. Diese kann somit laut Aussage des befragten Juristen in angepasster Art, d.h. unabhängig davon, ob diese Spielordnung im primären Sinne im Fußball der 3. Liga oder des DFB-Pokals Anwendung findet, bei der deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 in Kraft treten. Der DFB hat diese Spielordnung ursprünglich für eine vergleichsweise kleine DFB-Fußball-Ebene erstellt, da die oberen Fußball-Spielklassen der DFL und die unteren Fußball-Spielklassen organisatorisch und ordnungstechnisch den Regional- und Landesverbänden obliegen. Die deutsche Futsal-Meisterschaft 2017 obliegt organisatorisch und ordnungstechnisch jedoch dem DFB: daher auch der Passus (§ 82) in den Durchführungsbestimmungen, denn hier gilt die Spiel-, Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Eine klare Antwort auf die Eingangsfrage ist mit Blick auf bestehende DFB-Statuten also unklar.
Futsalspezifische Regularien
Die Suche nach einer Antwort muss nun differenziert und mehrperspektivisch weitergeführt werden: Der Futsal hat aufgrund seiner vergleichsweise geringen und vor allem nicht vorhandenen autonomen Stellung beim DFB noch keine eigene Spielordnung sowie keine eigene Rechts- und Verfahrensordnung und stützt sich als Teil des Fußballs lediglich auf Richtlinien zu Fußballspielen in der Halle (Futsal-Richtlinien) sowie Durchführungsbestimmungen, zu welchen jedoch die Ordnungen der jeweils leitenden Stelle als rechtliche Grundlage dienen. Als weiteres Beispiel hierfür ist die Futsalliga West des westdeutschen Fußballverbandes zu nennen, wo die WDFV-Fußballspielordnung als juristische Basis dient.
Aufgrund dieser Umstände entstehen Lücken und Unklarheiten (wenn sich z.B. kein Passus zu einer spezifischen Abweichung von der Spielordnung in den Durchführungsbestimmungen findet), aus denen Missverständnisse, Differenzen und schlussendlich juristische Streitfälle hervorgehen können, die, um uns wieder auf die DFB-Ebene zurückzuholen, dann in einem Sportgerichtsverfahren verhandelt werden müssten. Aufgrund des derzeitigen Status des deutschen Futsals als Teil des Fußballs könnte eine derartige Verhandlung schnell in eine juristisch-fußballbasierte Einbahnstraße führen, welche schlussendlich in einer Klärung des Sachverhalts auf vollumfänglicher Grundlage der Fußballordnung des DFB mündet.
Bedeutung für die Deutsche Futsalmeisterschaft 2017
Sollte im Rahmen der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 von einer Mannschaft ein Einspruch wegen fehlender Spielberechtigung im Sinne des Einsatzes von mehr als 3 Nicht-EU-Spielern (DFB-Spielordnung § 10 und § 12a) eingelegt werden, sind zwei Extremszenarien denkbar:
Erstens, könnte ein Urteil gegen den Antragsteller (Kläger), somit gegen eine begrenzte Anzahl an Nicht-EU-Spielern und entsprechend gegen die Paragraphen in der DFB-Spielordnung ausfallen. So würde auf sportgerichtlicher Ebene ein neuartiger Präzedenzfall entstehen, welcher sich aufgrund der fehlenden juristischen Abgrenzung des Futsals (fehlende Spiel-, Rechts- und Verfahrensordnung) vom Fußball über dessen Spielordnung bis in den deutschen Fußball auf DFB-Ebene hineintragen würde. Einfach gesagt: die Nicht-EU-Spieler-Begrenzung im DFB-Fußball könnte mit solch einem Urteil bzw. Präzedenzfall auf einmal angefochten werden.
Da dies für den DFB jedoch der Worst Case wäre, kann man, zweitens, von einer Präzedenz des Fußballs ausgehen, d.h. eine vollumfängliche Anwendung der Spiel-, Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Bezug auf die deutsche Futsal-Meisterschaft 2017. In diesem Zuge müsste das Urteil für den Antragsteller sowie für eine begrenzte Anzahl an Nicht-EU-Spieler ausfallen. Damit wäre die DFB-Spielordnung ausschlaggebend und bei der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 nur 3 Nicht-EU-Ausländer pro Mannschaft zugelassen. Genau genommen müsste man dann sogar weiter differenzieren und die vorgegebene Proportion aus dem DFB-Fußball mit 1/6 des Kaders (3 von 18) auf den DFB-Futsal übertragen, so dass hier lediglich 2 Nicht-EU-Spieler spielberechtigt wären.
Doch da es sich hier um eine juristische Verstrickung handelt, sind natürlich noch weitere Szenarien denkbar, von denen man keines tatsächlich vorab unterschreiben kann. Im Sinne von Klaus Klages bemerken auch wir bei dieser juristischen Thematik bezüglich der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017: “Jedes Ding hat zwei Seiten, mit Jurist drei.”
Zwischenfazit zur Nicht-EU-Spieler-Regelung
Unsere Recherche kommt zum Ergebnis, dass die Durchführungsbestimmungen zur Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 keinerlei Begrenzung für Nicht-EU-Spieler aufweisen, die damit verbundenen und den Durchführungsbestimmungen zugrunde liegenden Ordnungen des DFB jedoch schon. Klarheit in dieser Geschichte würde in dieser Spielzeit daher nur ein Einspruch sowie ein damit verbundenes sportgerichtliches Urteil bringen. Zu klären wären also hochinteressante Fragen, die nicht nur alle an der Deutschen Meisterschaft 2017 teilnehmenden Mannschaften, sondern auch die Futsal-Nationalmannschaft sowie den gesamten deutsche Futsal betreffen.
Warum die Anzahl von ausländischen Spielern überhaupt für den deutschen Futsal regulieren?
Nach Einholung unterschiedlichster Meinungen zu dieser Thematik aus der deutschen Futsal-Szene scheint ein allgemeines Gefühl vorzuherrschen, dass es für einen fairen Wettbewerb und eine nachhaltige Entwicklung im deutschen Futsal nicht richtig ist, dass theoretisch eine ganze Mannschaft aus der Ukraine oder Brasilien nach Deutschland eingeflogen werden kann, um an der Deutschen Futsal-Meisterschaft teilzunehmen. Dieses in großen Teilen der Futsal-Szene entstandene Gefühl kann einer vorhandenen Ethik und Moral zugeschrieben werden. Letztendlich kann solch ein Empfinden als fader Beigeschmack zur aktuellen Situation bezeichnet werden.
Ethik im Futsal
Es gibt Werte und Normen im Sport, die über das bloße Gewinnen von Spielen und Meisterschaften hinausgehen. Diese sind dafür da, dass der Sport sowohl in seiner Entwicklung, Nachhaltigkeit, Einzigartigkeit und Autonomie als auch als gesellschaftlicher Repräsentant für Fairness und Toleranz erhalten und geschützt wird.
Schlussendlich entstanden und entstehen aus dieser Form der ethischen Rückkoppelung alle unsere Regularien im Sport. Dazu gehören auch der § 10 und § 12a der DFB-Spielordnung, daher sind die in diesem Artikel gestellten Fragen zur Spielberechtigung bei der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 als absolut fundamental zu betrachten.
Die Ethik äußert sich also u.a. in den Regularien und beantwortet für uns die Frage, ob bestimmte Denkweisen, Vorgaben und Handlungen dem Futsal im ganzheitlichen Sinne weiterhelfen.
Stellen wir uns in diesem Kontext folgendes Extremszenario vor: Es findet ein Finale der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017 zwischen dem VFL 05 Hohenstein-Ernstthal und dem SSV Jahn Regensburg statt, das Spiel wird live im TV auf Sport1 übertragen und es steht kein oder im besten Fall wenige deutsche Spieler auf dem Spielfeld. Wie wird der mediale Umgang mit einem solchen Szenario aussehen? Welches öffentliche Echo könnte außerhalb sowie innerhalb der Futsal-Szene entstehen? Welches Licht wirft solch ein Szenario auf den deutschen Futsal und vor allem auf den DFB?
Denken wir noch einen Schritt weiter: Für den Fall, dass es im UEFA Futsal Cup eine entsprechende Begrenzung gibt, wie wird das dortige Abschneiden des deutschen Vertreters aussehen? Oder für den Fall, dass der SSV Jahn Regensburg Deutscher Futsal-Meister 2017 wird und Douglas Costa vom FC Bayern München zur Saison 2017/18 ins Ausland wechselt und seinen Freund und Fitnesstrainer Lucas Kruel sowie dessen brasilianische Mitstreiter aus Regensburg mitnimmt: Wer soll dann für den SSV Jahn Regensburg im UEFA Futsal Cup spielen? Soll man die Spieler – wenn sie denn spielberechtigt sind – dann für die entsprechenden Partien einfliegen?
Wer nun keine gänzlich positiven Antworten auf diese Fragen findet, schmeckt nicht nur den oben beschriebenen faden Beigeschmack, sondern kann auch einen grundsätzlichen moralischen Konflikt in Bezug auf diese mögliche Futsal-Zukunft in Deutschland verspüren.
Doch bevor man alles verteufelt: In allem steckt auch immer etwas Gutes. Man kann das Ganze durchaus auch aus anderen Perspektiven betrachten. Grundsätzlich sollten Training und Wettbewerb mit futsalerfahrenen “Legionären” zu einer erhöhten Qualität auf dem deutschen Futsal-Parkett führen – für den neutralen bzw. neuen Zuschauer als Faszinationsgrundlage und die Futsalentwicklung im Allgemeinen also kein Nachteil. Es ist wohl eher eine Frage eines ausgeglichenen und “gesunden” Verhältnisses zwischen deutschen und nicht-deutschen Spielern in den Vereinen.
Die deutsche Futsalentwicklung ist keine Einbahnstraße
Klar ist, dass die deutsche Futsalentwicklung nicht linear verläuft. Damit dennoch eine progressive Entwicklung des Ganzen vonstattengehen kann, gilt es auch kurzfristige Vorteile zu erkennen und zu nutzen, während man mittel- und langfristige Ziele stets primär betrachtet. D.h. der Nutzen einer kurzfristigen Weiterentwicklung darf die mittel- und langfristige Entwicklung natürlich nicht aushebeln – denn nur so kann Nachhaltigkeit entstehen. Eine wichtige Erkenntnis ist es daher, dass kurz- sowie mittel- und langfristige Entwicklungsmöglichkeiten nicht generell gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern im Sinne der mittel- und langfristigen Ziele auch zunächst widersprüchlich wirkende Faktoren in Synergie mit- und zueinander genutzt werden müssen. Auf dieser Grundlage können schlussendlich exponentielle Entwicklungsintervalle bzw. -schübe im deutschen Futsal entstehen.
Fazit
Ohne einen Einspruch und eine sportgerichtliche Entscheidung gibt es bei der diesjährigen deutschen Futsalmeisterschaft keine Einschränkungen von Nicht-EU-Spielern. Jedoch liefert die aktuelle Diskussion bezüglich der vorhandenen oder nicht vorhandenen Nicht-EU-Spieler-Regelung eine passende Vorlage für einen kommenden Entwicklungsschritt im deutschen Futsal. Denn Entwicklung, damit verbundene kreative Lösungen und neue Ordnungsmuster entstehen nicht aus Harmonie, sondern aus Widerspruch (Vgl. Kruse 2007). Um eine nachhaltige, weitsichtige sowie mittel- und langfristige Entwicklung zu gewährleisten, lässt sich daher hoffen, dass durch die dargestellten Unklarheiten sowie damit verbundenen möglichen Zukunftsszenarien ein ethisches Verantwortungsgefühl bei den DFB-Futsalverantwortlichen entsteht, welches zum Weiterdenken sowie zeitnahen entwicklungsbringenden Entscheiden und verpflichtenden Handeln führt. Eine konkrete Erarbeitung einer passenden Futsalspielordnung durch die neue DFB-Futsal-Kommision würde dem deutschen Futsal nicht nur viel Rechtssicherheit, sondern auch ein ethisches Fundament geben. Denn letztendlich ist ein wichtiger Abschlussgedanke bei der Durchleuchtung dieser Thematik, dass es hierbei nicht in erster Linie um ein Verbot von Spielern, sondern um die Ermöglichung einer fundierten und nachhaltigen Weiterentwicklung des deutschen Futsals geht: Diese betrifft die Strukturen, Verbände und Vereine, die heutigen und zukünftigen Futsal-Spieler, oder auch die deutsche Futsal-Nationalmannschaft.
Quellen:
- Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB): Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung. Deutsche Futsal-Meisterschaft. Frankfurt, 2017. S. 38-40.
- Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB): Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung. Futsal-Richtlinien. Frankfurt, 2017. S. 163-167.
- Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB): Spielordnung. Frankfurt, 2017.
- Futsal, Mister: Die DFB-Futsal-Kommission und die Bedeutung für die Futsalentwicklung in Deutschland. Mühlheim, 2017.
- Futsal, Mister: Verbandsspruchkammer als Wand gegen den Futsal?!. Mühlheim, 2016.
- Kruse, Peter: Prof. Peter Kruse über Kreativität (plus Transcript). Bremen, 2007.
- Westdeutscher Fußballverband e.V. (WDFV): Spielordnung. Duisburg, 2016.
Da hat wohl jemand die Hosen gestrichen voll. So eine Diskusion kurz vor dem Viertelfinale zu entflammen , die Jungs spielen das ganze Jahr in der Regionalliga Süd, haben auch in Duisburg für den Bayerischen Landesverband gezaubert.
Sooo, jetzt fällt auf einmal auf, hoppla für die Westdeutschen Mannschaften ist ´vorausichtlich Schluss im Viertelfinale, weil die Bösen Regensburger und Hohensteiner sich mit nicht EU-Ausländer verstärkt haben.
Mann muss das nicht für gut halten, aber wenn man die Finaziellen Mittel und Beziehungen hat, würden das alle anderen Mannschaft genau so machen. Wieso kam der Bericht nicht schon im Oktober , das hat einen faden Beigeschmack kurz vor dem Viertelfinale.
Als ob das jetzt den Deutschen Futsal zurück schmeisen würde, ich bitte euch, es wäre sinvoller auf DFB ebene Druck zu machen, zb. das jeder Profi Verein die Auflage bekommt eine Futsal Abteilung ink. Jugendarbeit zu gründen oder zumindest zu Unterstützen, so würde sich der Futsal in Deutschland rasant verbreiten,
Lieber Juri,
vielen Dank für deinen Kommentar und die Hinweise.
Der Artikel sollte uns jedoch eine differenziertere Betrachtung des Geschehen ermöglichen:
Ja, er bezieht er sich nicht auf den – in deiner Argumentation benannten – DFB-Futsal-Länderpokal oder den Futsal-Spielbetrieb auf Regional- oder Landesverbandebene. Warum nicht?
Weil die Thematik des Artikels zum jetzigen Zeitpunkt hochaktuell ist und in den letzten Wochen drastisch an Bedeutung gewonnen hat. In den letzten Wochen gab es eine signifikante Wechselzunahme und Kaderaufstockung/-veränderung bei den benannten Teams. Diese schwenkt im Verhältnis zur regulären Saison (u.a. der von dir benannte Oktober) stark aus und gilt – so u.a. auf der Jahn Futsal Facebook-Präsenz in den letzten Wochen zu entnehmen – vorrangig dem erfolgreichen Abschneiden bei der Deutschen Futsal-Meisterschaft 2017.
Das ist – wie du dem Artikel entnehmen kannst – sportlich ne interessante und auch positive Sache, jedoch rechtlich gesehen von einer nicht vollumfänglich geklärten Legitimation.
Aber ob das Ganze nun verwerflich ist oder nicht, ist – wie du dem Artikel ebenfalls entnehmen kannst – eine ethische und moralische Frage. Die in deiner Argumentation genannten finanziellen Mittel können ethischen und moralischen Ansprüchen in diesem Fall durchaus widersprüchlich gegenüberstehen. Aber wie du ebenfalls sicher gelesen hast, entstehen aus Widersprüchen immer Entwicklungsmöglichkeiten.
Hoffen wir also im ganzheitlichen Sinne auf eine positive Entwicklung, denn die Bewertung der Thematik hängt schlussendlich von der Perspektive des Betrachters ab und wie Nietzsche schon sagte: „Es gibt nur ein perspektivisches Sehen.“
Der hiesige Artikel hingegen soll verschiedenste Perspektiven (u.a. mehrperspektivisch juristisch oder auch mehrperspektivisch ethisch) auf die Thematik richten und diese ganzheitlich in einen Kontext stellen. Dabei wird – wie es der Rechercheprozess offenbart hat – auf eine juristische Inkonsistenz (Lücke) und einen daraus resultierenden ethischen Missstand im deutschen Futsal aufmerksam gemacht, welcher nicht nur zu neuen Erkenntnissen, sondern damit verbunden zu einer logisch, konsistent und konstruktiv hergeleiteten Entwicklungsmöglichkeit führt.
Letztendlich soll mit diesem Artikel eine mündige (mehrperspektivische) Bewertungsgrundlage für den – aus seiner Perspektive sehenden – Betrachter ermöglicht werden. D.h. es können und sollen am Ende unterschiedliche Perspektiven (Meinungen) zu dieser Thematik entstehen, damit sich aus diesen Widersprüchen u.a. ein Diskurs sowie daraus wiederum Entwicklung ergeben kann.
Sportliche Grüße aus Nicht-Westdeutschland.
Wunderbar! Danke für den Artikel.
Aber das ist ja noch nicht alles, wie ist es zum Beispiel mit dem Wechsel? Im Fußball gibt es doch eine sechsmonatige Sperre wenn man außerhalb der Wechselperiode wechseln möchte. Gibt es im Futsal überhaupt eine Wechselperiode? Warum dürfen Mannschaften am Ende der Saison aufstocken? Eigentlich wäre es fairer wenn Mannschaften die Spieler am Anfang der Saison melden und evtl zur Mitte der Saison aber den Kader dann nicht mehr ändern können. Damit wäre es schwieriger sich schnell Abhilfe zu schaffen.
Die Entwicklung wird nachhaltig den Futsal sehr schaden, da Futsal zu 98% von Amateuren gespielt wird, werden diese langfristig auch die Lust verlieren. Dann bleiben in 5 Jahren, drei oder vier Vereine in Deutschland übrig die auf nationale Ebene spielen und mit Legionären bestückt sein werden.
In Deutschland gibt es – wie im Artikel zu lesen – noch keine eigene Futsal-Spielordnung, womit es auch noch keine einheitliche Wechselperiode gibt. Zudem sehen die Futsal-Richtlinien und unterschiedlichen Durchführungsbestimmungen mehrere Möglichkeiten von Wechselperioden vor, so dass es von Landesverband zu Landesverband und von Regionalverband zu Regionalverband unterschiedliche Wechselperioden im Futsal geben kann.
Um den hiesigen Unterschied zu verdeutlichen: während man z.B. im nord- oder auch westdeutschen Futsal innerhalb der Saison eine Futsal-Wechselperiode vom 01.01.-31.01.2017 hat, gilt in Bayern die Futsal-Wechselperiode vom 20.02.-19.03.2017. Somit ist es dem SSV Jahn Regensburg im Rahmen der Regularien möglich kurz vor der deutschen Meisterschaft 2017 nochmal mit neuen Spielern aufzustocken, während es den nord- oder westdeutschen Vertretern untersagt ist. Hier darf man dem SSV Jahn Futsal jedoch keinen Vorwurf machen, diese halten sich an die vorhandenen Regularien – der Fehler liegt hier im System. Wie im Fazit des Artikels geschlussfolgert wird, könnte hier eine verbindliche Futsal-Spielordnung Abhilfe schaffen und in diesem Fall zu einer Chancengleichheit beitragen.
Richtig, das Problem ist nicht die Wechselperiode kurz vor der deutschen Meisterschaft in Bayern, sondern dass die Spielberechtigung dann gilt für die DM. Früher musste man m.W. 6 Monate vor der Vorrunde/Viertelfinale schon fur den Verein bzw für keinen anderen mehr gespielt haben, das wurde zur aktuellen Saison auf nach den 31.1. (also ca. 1,5 Monate) des Jahres gelegt. Wie du schon schreibst, ist uns hier kein Vorwurf zu machen, die Regularien sehe ich allerdings auch als fragwürdig an und hier muss was passieren. Aber Stand heute ist es so.
PS: wir haben gestern umgehend den DFB kontaktiert dazu Stellung zu nehmen. Sobald wir mehr Erkenntnisse zum Einsatzrecht von nicht EU Ausländern haben, werden wir diese umgehend veröffentlichen und dazu Stellung beziehen, sowie zu den sonstigen Diskussionspunkten, im Sinne des Sports und naturlich unseren Planungen…
Zu den Diskussionspunkten: unsere Türen stehen für einen Austausch immer offen!
Sportliche Grüße,
Flo
SSV Jahn 1889 Regensburg Futsal
Danke für die Beleuchtung der Regularien in Nord- und Westdeutschland. Aber die Problematik bezieht sich nicht nur auf den Wechsel. Gute Spieler die vorher nicht Futsal gespielt haben aber durchaus Talent haben, können jederzeit rekrutiert werden und die Mannschaft dann wenn nötig verstärken. Im Fussball ist dies zwar wahrscheinlich auch möglich, aber welcher Regionaligist wird jemand auflaufen lassen der seit lange Zeit Fußball nicht mehr aktiv spielt und trainiert?
Ich finde, dass das Thema einer einheitlichen Spielordnung für den Futsal schon längst überfällig ist. Hinzu kommt auch ein Rahmenterminkalender inkl. Wechselfristen die dann für ganz Deutschland Gültigkeit haben.
Nur dann ist gewährleistet, dass wir alle im gleichen Gedanken unterwegs sind, und eine „gefühlte“ Gleichbehandlung aller stattfindet.
Wir sollten alle daran arbeiten, dass dies schnellstmöglich umgesetzt wird, damit es für nächstes Jahr eine einheitliche Regelung gibt, und wir uns mehr über das sportliche Event unterhalten und austauschen anstatt…
Dies sollte natürlich auch für das Länderauswahlturnier in Duisburg gelten.