Passend zum morigen Auftakt des Landesauswahlturniers 2017 beehrt uns der Futsalenthusiast mit einem investigativen Gastbeitrag zum Spielrecht bei jenem Turnier. By the way: Wer wird wohl dieses Jahr das Rennen beim Landesauswahlturnier machen?
Die Vorfreude auf den anstehenden 4. Futsal-Länderpokal ist von allen Seiten riesengroß. Jeder Verband wird wieder alles dafür geben, um im Endklassement möglichst weit vorne zu landen. Doch im Vorfeld sorgen zwei bekannte Spielernamen in der Futsal-Community für Stirnrunzeln, da sie für einen Landesverband antreten, in dem sie nicht ihr Futsal-Spielrecht haben. Schon vor zwei Jahren gab es diesen Fall, allerdings weniger prominent: Damals spielte Matthias Bongartz für den LV Niederrhein als Fußball-Spieler des SC Viktoria 04 Rheydt II, obwohl sein Futsal-Spielrecht bei den Holzpfosten Schwerte lag und er somit beim Länderpokal eigentlich für Westfalen spielberechtigt gewesen wäre. Schon damals hieß es von offizieller Seite, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte. Denn würde man das Futsal-Spielrecht nicht als Entscheidungsbasis nehmen, würden einige Spieler quasi ein Doppel-Spielrecht für zwei Landesverbände beim Länderpokal besitzen.
Als Grundlage zur Regelung dieses Sachverhaltes drücken sich die offiziellen Futsal-Richtlinien des DFB eigentlich klar aus. Der DFB-Vorstand hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2014 in Frankfurt/Main gemäß der Ermächtigung durch den DFB-Bundestag 2013 neue Richtlinien für den Futsal festgelegt, die am 01. Januar 2015 offiziell in Kraft getreten sind. Dort steht unter §5 Spielbetrieb folgendes unter Absatz 4 und 5 formuliert:
„4. Eine Futsal-Spielerlaubnis ist obligatorisch für die Teilnahme an der Deutschen Futsal-Meisterschaft und für den in Ligen organisierten Spielbetrieb auf Regional- oder Landesverbandsebene.
5. Die Mitgliedsverbände können von Nr. 4. Abweichende Bestimmungen für den sonstigen Spielbetrieb erlassen. In diesem Fall kann ein Spieler für seinen Feldfußball-Verein, in dem er eine Spielerlaubnis für den Feldfußball besitzt, auch an Futsal-Spielen teilnehmen. Die Teilnahme ist nicht gestattet, wenn der Spieler eine Futsal-Spielerlaubnis für einen anderen Verein besitzt.“
Demzufolge geht hervor, dass ein Spieler, der ein Futsal-Spielrecht besitzt auf Vereinsebene auch nur für diesen Verein Futsal-Spiele absolvieren darf. Daraus schlussfolgernd müsste umgekehrt gelten, dass für den Länderpokal Spieler auch nur für den Landesverband antreten dürfen, indem sie ihr Futsal-Spielrecht besitzen.
Zurück zum aktuellen Fall: Wären mit Adam Fiedler, der für Sachsen für seinen Fußballclub FC Eilenburg und Christoph Rüschenpöhler, der für Westfalen für den Post TSV Detmold startet nicht zwei momentane Nationalspieler betroffen, würde der Präzedenzfall sicherlich nicht so hohes Interesse hervorrufen. Denn das Futsal-Spielrecht von Fiedler liegt beim UFC Münster (Westfalen) und Rüschenpöhler ist bekanntlich zu den Futsal Panthers Köln (Mittelrhein) gewechselt. Ähnliches gilt für Hettich, der ebenfalls in Münster aktiv ist und für das Rheinland aufläuft.
Selbstverständlich ist die Intention der Spieler zu verstehen, dass sie in den Landesauswahlen spielen wollen, in denen sie bisher immer den Länderpokal gespielt haben. Hier ist den beiden Spielern absolut nichts vorzuwerfen und das ist nur mehr als verständlich. Allerdings muss der DFB im Sinne der Transparenz und der Einheitlichkeit hier eine eindeutige Regelung erlassen, die in Zukunft für alle Landesverbände bindend ist. Genauer genommen geht es seitens des DFB eher darum zu solchen Präzedenzfällen noch einmal Stellung zu beziehen, da in den DFB-Richtlinien vom 01.01.2015 eine eindeutige Regelung bereits zementiert wurde. In jedem Fall erscheint es nötig zu diesem Umstand noch einmal von offizieller Seite Stellung zu beziehen, um für alle Landesverbände Klarheit zu schaffen.
Und nun richten wir die Augen nach vorne auf einen tollen Länderpokal, in dem das beste Team gewinnen mag!
[…] Offiziell sind Spieler mit einem Futsalpass nur für den Verband spielberechtigt, in welchem das Futsalspielrecht liegt. Jedoch wurde diese Regelungen wieder mehrfach umgangen, indem das Fußballspielrecht für die Nominierung in einem anderen Verband genutzt wurde. Gegen die Ausnutzung eines Fußball-Zweispielrechts sprechen drei Argumente. Zum einen wird die Leistung von betroffenen Teams und Spielern wieder in einem negativem Licht diskutiert. Dies hilft weder der Freude am Turnier noch einer adäquaten Wertschätzung der Spielerleistung. Zum anderen wird durch Zweitspielrechte die Futsalsituation in Deutschland künstlich verzerrt – es wird Futsalwachstum suggeriert wo eigentlich keines ist. Drittens ist anzumerken, dass Spieler die es im Heimatverband qualitativ nicht in den Kader schaffen (nicht zu den 12 besten der Verbandes zählen), wohl kaum Potenzial für die Nationalfünf haben. Es besteht also keine Notwendigkeit diesen Spieler unbedingt zu sichten. Es wäre bedeutsam, die Zweitspielregelung vor dem nächsten Länderpokal transparent und deutlich zu kommunizieren. […]